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Brandwarnanlage „Solution F2“ nach DIN VdE V 0826-2


Die Brandschutznorm DIN VDE V 0826-2
ist eine Empfehlung, wie kleinere Objekte gegen Brandgefahren abgesichert werden sollten.

Systemaufbau BWA

  • Brandwarnzentrale nach DIN EN 54-2 und EN 54-4
  • Rauchmelder nach DIN EN 54-7
  • Wärmemelder nach DIN EN 54-5
  • Warneinrichtungen nach DIN EN 54-3 und EN 54-23
  • Funkkomponenten nach DIN EN 54-25
  • Handfeuermelder nach DIN EN 54-11

 

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Seit Juli 2018 regelt die Vornorm DIN VDE V 0826-2 Projektierung, Aufbau und Betrieb einer Brandwarnanlage (BWA). Das Schutzziel einer BWA besteht darin, Brände bereits in der Entstehungsphase zu erkennen und die im Gebäude anwesenden Personen vor dieser Gefahrensituation frühzeitig zu warnen. Darüber hinaus können zusätzliche Möglichkeiten der effektiven Räumung z.B. durch geschulte Evakuierungshelfer oder Meldungsweiterleitung unterstützt werden. Gemäß DIN VDE V 0826-2 liegt der Anwendungsschwerpunkt der
BWA im Bereich von Kindertagesstätten, Heimen, Beherbergungsbetrieben mit bis zu 60 Betten. Die Grauzone zwischen Rauchwarnmeldern für Wohnungen und einer kostenintensiven BMA wird mit dieser Empfehlung für Betreiber und Facherrichter klar geregelt. Die Rechtsunsicherheit bei den genannten Gebäuden kann nun von diesem neuen Sicherheitsstandard der Brandwarnanlage abgelöst werden. Die Solution F2 erfüllt sämtliche Anforderungen bereits als 1-Ring Brandwarnzentrale. Flexibel und kostengünstig, eine attraktive Lösung für alle Anwendungen gemäß DIN VDE V 0826-2.


Die Norm als Empfehlung
für Kindertagesstätten, Seniorenheime und Beherbergungsstätten

Auszug aus der Norm

In dieser Vornorm wird eine Anlagenkonfiguration mit ausgesuchten EN-54-Komponenten beschrieben. Die einzelnen Komponenten weisen die Leistungsdetails auf, die für das Schutzziel relevant sind:

  • Frühzeitige Warnung von anwesenden Personen und/oder geschulten Evakuierungshelfern vor Brandrauch und Bränden, sodass diese Personen auf das Gefahrenereignis angemessen reagieren können.
  • Eine Meldung mit empfohlener Quittierung wird mit klar verständlichen Informationen (Art und Ort der Meldung) an einer oder mehreren hausinternen Stellen (z. B. Pförtner, Schwesternzimmer) signalisiert und angezeigt. Hier können automatisch oder mit einfacher Bedienung die nächsten Aktionen (Alarmierung, Evakuierung) eingeleitet werden.
  • Eine externe Weiterleitung zu einer ständig besetzten, hilfeleistenden Stelle ist nicht zwingend erforderlich, aber optional möglich.

 


Vorteile einer NSC-Brandwarnzentrale

  • Budgetfreundlich
  • Ausfallsichere Verkabelung in Ringbustechnik
  • Flexibel durch gemischten Einsatz von drahtgebundenen und/oder Funk- Meldern und Signalgebern
  • Meldereinzelkennung – schnelle Erkennung des ausgelösten Melders
  • Schnelle Inbetriebnahme
  • Geringe Folgekosten - durch offenes Melderprotokoll.
  • Lokale Warnung mit Signalgebern gemäß EN 54 Teil 3 und 23 – für jede Anwendung passender Signalgeber verfügbar!
  • Optionale Alarmweiterleitung und Aufschaltung möglich!
  • Notsromversorgung bis 72 Stunden realisierbar.
  • Bei verkabelter Ausführung keine Funk- Feldstärkemessung und keine Funkbelastung.

WICHTIG
Brandwarnanlagen müssen durch einen Fachbetrieb geplant, installiert und instandgehalten werden. Gemäß der DIN VDE V 0826-2 ist eine Wartung einmal im Jahr, Inspektion viermal pro Jahr und ein Austausch der Rauchmelder spätestens nach 8 Jahren notwendig. 


Ausführliche Informationen finden Sie hier:
PDF-Download Folder Solution F2 als Brandwarnzentrale >

 

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